Wichtige Unterlagen
AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden durch widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht abgedungen.
Bei öffentlichen Vergaben gelten die AGB nur, insoweit sie keine unzulässige Abweichung von den Verdingungsunterlagen darstellen.
Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes